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Mitteilungen aus den Memoiren des Satan — Band 2 By: Wilhelm Hauff (1802-1827) |
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WILHELM HAUFF MITTEILUNGEN AUS DEN MEMOIREN DES SATAN
ZWEITER TEIL.
VORSPIEL.
Worin von Prozessen, Justizräten die Rede; nebst einer
stillschweigenden Abhandlung: Was von Träumen zu halten sei?" Dieser zweite Teil der Mitteilungen aus den Memoiren des Satan
erscheint um ein völliges Halbjahr zu spät. Angenehm ist es dem
Herausgeber, wenn die Leser des ersten sich darüber gewundert, am
angenehmsten, wenn sie sich darüber geärgert haben; es zeigt dies eine
gewisse Vorliebe für die schriftstellerischen Versuche des Satan, die
nicht nur ihm, sondern auch seinem Herausgeber und Übersetzer
erwünscht sein muß. Die Schuld dieser Verspätung liegt aber weder in der zu heißen
Temperatur des letzten Spätsommers, noch in der strengen Kälte des
Winters, weder im Mangel an Zeit oder Stoff, noch in politischen
Hindernissen; die einzige Ursache ist ein sonderbarer Prozeß, in
welchen der Herausgeber verwickelt wurde und vor dessen Beendigung er
diesen zweiten Teil nicht folgen lassen wollte. Kaum war nämlich der erste Teil dieser Memoiren in die Welt versandt
und mit einigen Posaunenstößen in den verschiedenen Zeitungen
begleitet worden, als plötzlich in allen diesen Blättern zu lesen war
eine W a r n u n g v o r B e t r u g Die bei Fr. Franckh in Stuttgart herausgekommenen Memoiren des Satan
sind nicht von dem im Alten und Neuen Testament bekannten und durch
seine Schriften: Elixiere des Teufels, Bekenntnisse des Teufels, als
Schriftsteller berühmten Teufel, sondern gänzlich, falsch und unecht,
was hiemit dem Publikum zur Kenntnis gebracht wird." Ich gestehe, ich ärgerte mich nicht wenig über diese Zeilen, die von
niemand unterschrieben waren. Ich war meiner Sache so gewiß, hatte das
Manuskript von niemand anders als dem Satan selbst erhalten, und nun,
nach vielen Mühen und Sorgen, nachdem ich mich an den infernalischen
Chiffern beinahe blind gelesen, soll ein solcher anonymer Totschläger
über mich herfallen, meine literarische Ehre aus der Ferne totschlagen
und besagte Memoiren für unecht erklären? Während ich noch mit mir zu Rate ging, was wohl auf eine solche
Beschuldigung des B e t r u g e s zu antworten sei, werde ich vor die
Gerichte zitiert und in Kenntnis gesetzt, daß ich einer
Namensfälschung, eines literarischen Diebstahls angeklagt sei, und
zwar vom Teufel selbst, der gegenwärtig als Geheimer Hofrat in
persischen Diensten lebe. Er behauptete nämlich, ich habe seinen Namen
Satan mißbraucht, um ihm eine miserable Scharteke, die er nie
geschrieben, unterzuschieben; ich habe seinen literarischen Ruhm
benützt, um diesem schlechten Büchlein einen schnellen und
einträglichen Abgang zu verschaffen; kurz, er verlange nicht nur, daß
ich zur Strafe gezogen, sondern auch, daß ich angehalten werde, ihm
Schadenersatz zu geben, dieweil ihm ein Vorteil durch diesen Kniff
entzogen worden". Ich verstehe so wenig von juridischen Streitigkeiten, daß mir früher
schon den Name Klage oder Prozeß Herzklopfen verursachte; man kann
sich also wohl denken, wie mir bei diesen schrecklichen Worten zu Mute
ward. Ich ging niedergedonnert heim und schloß mich in mein
Kämmerlein, um über diesen Vorfall nachzudenken. Es war mir kein
Zweifel, daß es hier drei Fälle geben könne. Entweder hatte mir der
Teufel selbst das Manuskript gegeben, um mich nachher als Kläger recht
zu ängstigen und auf meine Kosten zu lachen; oder irgendein böser
Mensch hatte mir die Komödie in Mainz vorgespielt, um das Manuskript
in meine Hände zu bringen, und der Teufel selbst trat jetzt als
erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuskript kam wirklich vom
Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan spielen und mich
in seinem Namen verklagen. Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor.
Er meinte, es sei allerdings ein fataler Handel, besonders weil ich
keine Beweise beibringen könne, daß das Manuskript von dem echten
Teufel abstamme, doch er wolle das Seinige tun und aus der bedeutenden
Anzahl von Büchern, die seit Justinians Corpus juris bis auf
das neue birmanische Strafgesetzbuch über solche Fälle geschrieben
worden seien, einiges nachlesen... Continue reading book >>
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